Es ist das erste Urteil im Rahmen der vzbv-Abmahnaktion wegen Ärgers mit Reise-Erstattungen: Das Landgericht Hannover hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass TUI Deutschland es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen erschweren darf, nach der Reiseabsage infolge der Corona-Pandemie Erstattungsansprüche geltend zu machen. Die Richter verurteilten den Reiseveranstalter außerdem zu einer Richtigstellung: Die Corona-Informationen auf der Webseite müssen künftig den Hinweis enthalten, dass Kunden Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises haben. Seit April hat der vzbv ein Dutzend Reiseveranstalter und Airlines abgemahnt.