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Reiserecht: Anzahlung für Pauschalreisen eingeschränkt

Urteile verschiedener Gerichte, wie zum Beispiel des Landgerichts Frankfurt a. M., besagen, dass Fluggesellschaften und Reiseveranstalter künftig keine überhöhten Anzahlungsforderungen an Reisende mehr stellen dürfen.

 

Nach Klagen der Verbraucherzentrale NRW erklärten die Richter Klauseln einiger deutscher Fluggesellschaften für unwirksam, welche den vollen Reisepreis bereits bei der Buchung verlangen. Auch die Höhe der Anzahlung von 25 bzw. 30 Prozent des Preises, hielten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. sowie das Landgericht Düsseldorf für unzulässig. Für Pauschalurlauber sei es ebenfalls unangemessen, den restlichen Betrag schon 40 Tage vor Antritt der Reise einzufordern. So trage der Kunde im Falle der Insolvenz einer Airline das volle finanzielle Risiko. Auch eine Buchungsbestätigung genüge nicht, um sicherzugehen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.

 

Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass der Flugpreis frühestens 30 Tage vor Abreise zu zahlen sei. Akzeptabel sei eine Anzahlungspflicht nur dann, wenn Fluggesellschaften im Gegenzug eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.

 

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