Verspäteter Flug, Flugausfall, Gepäckverlust oder Drohnensichtung – was tun?
Die Herbstferien starten, und an deutschen Flughäfen herrscht Hochbetrieb. Viele Familien und Urlauber starten in die Ferien, doch nicht jeder Flug verläuft reibungslos. Was gilt bei Flugverspätung, Annullierung oder verlorenem Gepäck? Hier erfahren Sie, welche Fluggastrechte jetzt wichtig sind – und wie Sie im Ernstfall Entschädigung bekommen.
Flugverspätung: Ab wann gibt es Entschädigung?
Wenn der Flug sich verspätet, haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen – je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung:
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Kurzstrecke (bis 1.500 km): ab 2 Stunden
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Mittelstrecke (1.500–3.500 km): ab 3 Stunden
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Langstrecke (über 3.500 km): ab 4 Stunden
Die Airline muss Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung inklusive Transfer stellen.
Wichtig: Kommen Reisende mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Ziel an, steht ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro zu.
Kein Anspruch besteht bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Unwettern oder Drohnensichtungen. Diese muss die Fluggesellschaft allerdings nachweisbar belegen, ein pauschaler Hinweis reicht nicht.
Flugausfall: Rechte bei Annullierung oder Umbuchung
Wird ein Flug gestrichen, können Passagiere wählen zwischen:
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Ersatzbeförderung zum Zielort oder
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Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
Wer sich für die Rückerstattung entscheidet, verzichtet auf den Beförderungsvertrag und hat keinen Anspruch mehr auf Ersatzflug oder Betreuungsleistungen.
Entschädigung trotz Flugausfall:
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Wird der Flug mehr als 14 Tage vorher abgesagt, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
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Erfolgt die Information unter 14 Tagen, hängt der Anspruch von der angebotenen Ersatzverbindung ab.
Gut zu wissen: Wird ein Flug über eine Stunde vorverlegt, gilt das rechtlich als Annullierung – mit allen entsprechenden Ansprüchen.
Gepäck verloren oder beschädigt: So handeln Sie richtig
Wenn Gepäck auf dem Flug verloren geht, beschädigt oder verspätet ankommt, haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter.
Wichtig:
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Verlust sofort am Flughafen melden (z. B. am Lost & Found-Schalter)
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Fotos des Schadens anfertigen
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Schriftliche Anzeige bei Airline oder – bei Pauschalreisen – beim Reiseveranstalter einreichen
Die Haftungshöchstgrenze liegt bei etwa 1.400 Euro pro Passagier.
Tipp: Wertsachen, Elektronik oder Medikamente gehören immer ins Handgepäck, da Airlines für deren Verlust meist nicht haften.
Drohnensichtung: Ausnahmefall ohne Entschädigung
Wird ein Flughafen wegen Drohnen im Luftraum gesperrt, gilt das als außergewöhnlicher Umstand. Laut der Verbraucherzentrale NRW besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline alles Zumutbare getan hat, um die Verspätung gering zu halten.
Flugärger-App: Ansprüche einfach prüfen
Wer wissen will, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, kann die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW nutzen – als App-Download oder Browser-Version.
Hier lassen sich mögliche Ausgleichs- und Betreuungsleistungen schnell berechnen und direkt bei der Airline geltend machen.
👉 Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger

