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Preiserhöhung nach Flugbuchung: Die Tricks der Flugbranche erkennen und vermeiden

 

Die Buchung eines Fluges ist bei der Reiseplanung einer der ersten Schritte, da früh gebuchte Flüge meist deutlich günstiger sind. Umso ärgerlicher ist es, wenn Flugreisende nach der abgeschlossenen Buchung erfahren, dass der Preis für ihr Ticket nachträglich erhöht wird. Ob das überhaupt erlaubt ist und wie sich Flugreisende im Falle einer nachträglichen Flugticket-Preiserhöhung verhalten sollten, erklärt für Clever reisen! Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

Nachträgliche Preiserhöhung oft unzulässig

Nachträgliche Preiserhöhungen nach einer Flugbuchung sind in der Regel nicht zulässig, da mit dem Kauf eines Flugtickets ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen wurde. Wenn Flugreisende einen Flug gebucht haben, sollte der bezahlte Preis auch der endgültige Preis sein und keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten anfallen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Airlines dürfen den Preis für einen Flug nach der Buchung gegebenenfalls dann erhöhen, wenn sie sich dieses Recht vertraglich vorbehalten. Solche Preisänderungsklauseln sind in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) von vielen Fluggesellschaften zu finden. „Für Flugreisende sind beinhaltete Preisänderungsklauseln oft überraschend und deshalb häufig unwirksam. Prominente Beispiele findet man hier bei Ryanair und auch EasyJet, in denen Klauseln zu nachträglichen Preisanpassungen für Steuern zu finden sind. Im Einzelfall muss gerichtlich geprüft werden, ob diese Klauseln wirksam sind. Deshalb sollten Flugreisende bei nachträglicher Erhöhung zumindest in den ABB nachschauen, ob etwas zur Erhöhung des Flugpreises festgelegt ist“, so Brosche.

Falls die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluglinie keine Preisanpassungsklausel enthält und die Fluggesellschaft den Ticketpreis ohne Ihre Zustimmung erhöht hat, haben Passagiere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft den Beförderungsvertrag nicht einseitig ändern kann, sondern erst das Einverständnis der Passagiere einholen muss. Brosche dazu: „Es ist wichtig, dass sich Passagiere schriftlich an die Fluggesellschaft wenden und ihr mitteilen, dass Sie der Preiserhöhung widersprechen und sie die Airline auffordern, die Beförderung wie von vornherein vereinbart durchzuführen. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, können Passagiere vom Vertrag zurücktreten, eine Ticketrückerstattung sowie zusätzlichen Schadensersatz für Mehrkosten von der Airline verlangen.“

Bei Pauschalreisen auf Fristen achten

Bei einer Pauschalreise sind Preiszuschläge nicht für alle Leistungen erlaubt. So können gestiegene Beförderungskosten nur für Treibstoff, erhöhte Steuern für den Flughafen, Tourismusabgaben oder Wechselkursschwankungen zu einer nachträglichen Erhöhung des Ticketpreises führen. Flugreisende können die Zahlung des erhöhten Preises dann verweigern, wenn die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar waren. „Für Flugreisende ist es wichtig zu wissen, dass Preiserhöhungen von bis zu acht Prozent innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgen können. Beträgt die Preiserhöhung mehr als acht Prozent, können die Reisegesellschaften den Reisenden eine Frist setzen, in der sie entweder den neuen erhöhten Preis akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten können“, sagt Brosche abschließend. Nach Ablauf der gesetzten Frist gilt das den Reisenden vorgelegte Angebot als akzeptiert. Flugreisende müssen ihre Buchung also vor Ablauf dieser Frist stornieren, um eine eventuelle Preiserhöhung abzulehnen.

Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:

Nach EU-Recht stehen Passagiere Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile.

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