Die Insolvenz der Reiseveranstalter FTI, Big Xtra, 5 vor Flug, Cars and Camper sowie Drive FTI hat erhebliche Unruhe in der Branche ausgelöst, da viele Kunden verzweifelt ihr Reisebüro kontaktieren und die Reiseexperten überlastet sind. Vor Ort herrscht Unsicherheit über Zahlungsaufforderungen, da einige Urlauber in Hotels zur Bezahlung ihrer Unterkunft aufgefordert werden. Rechtsanwalt Roosbeh Karimi rät in solchen Fällen zur Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft und zur Anforderung einer Rechnung vom Hotel.
Karimi bietet auf seiner Website zahlreiche Tipps, darunter die Kontaktaufnahme mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds für eine Fortsetzung der Pauschalreise oder die Forderung einer Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Bei der Rückerstattung von Zahlungen warnt Karimi vor dem unrechtmäßigen Entzug von Geldern aus der Insolvenzmasse durch Rückbuchungen oder das Chargeback-Verfahren, da dies Risiken birgt.
Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel empfiehlt Reisenden, deren Urlaub ausfällt, unbedingt selbst tätig zu werden, um ihr Geld (Anzahlung etc.) zurückzubekommen. Ansprechpartner dafür ist bei Pauschalreisen der Reisesicherungsfonds. Reisebüros oder FTI als Reiseveranstalter sind dagegen nicht mit der Erstattung befasst. Die Kontaktdaten stehen auf dem Sicherungsschein.
Reise selbst stornieren?
Wenn der Reiseveranstalter öffentlich, etwa auf seiner Webseite oder in einer Pressemitteilung, im Klartext mitteile, dass Reisen nicht mehr durchgeführt werden, reiche das laut Hopperdietzel aus, die Reise nicht noch einmal persönlich zu stornieren. Reisende sollten sich aber immer erkundigen, ob ihre Reise nicht doch stattfinde – in diesem Fall bekomme man bei Nichtantritt nämlich womöglich kein Geld zurück.
Der vorläufige Insolvenzverwalter von FTI, Axel Bierbach, folgt einem dringenden Wunsch von Kunden, Reisevertrieb und Airlines und sorgt zumindest für die nächsten Wochen für Klarheit: Ab sofort sind alle gebuchten Reisen bis 5. Juli abgesagt. UPDATE 14.6.24: Der Reisekonzern FTI Touristik hat nun alle gebuchten Reisen gestrichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach teilte nach einem Beschluss des Gläubigerausschusses am Freitag mit, auch sämtliche ab 6. Juli geplanten Reisen würden storniert.
Wann die Kunden die schriftlichen Stornomitteilungen erreichen, ist nicht bekannt. Dennoch können sie nun einen Alternativurlaub buchen, ohne Sorge haben zu müssen, am Ende eine Doppelbuchung zu haben.
Hotelier verlangt weitere Zahlungen vor Ort, was tun?
Das Auswärtige Amt hat ebenfalls einen Leitfaden auf der Webseite für betroffene Urlauber veröffentlicht.
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