Test & Rat

Betrug mit Urlaubsangeboten: Wie Sie die neuen Tricks erkennen

Wenn das Reise-Schnäppchen zu gut ist, um wahr zu sein

Die Hauptreisezeit steht an. Wer günstig in den Urlaub möchte, findet im Internet gerade eine Vielzahl an teils verlockenden Angeboten für Pauschalreisen, Flüge oder Unterkünfte. Doch zwischen offiziellen Reiseveranstaltern und echten Vermietungen tummeln sich immer wieder Betrüger mit vermeintlichen Schnäppchen, die sich als Fakes herausstellen – selbst auf etablierten Portalen wie Booking, AirBnB oder fewo-direkt. „Im schlimmsten Fall haben Reisende am Ende weder den erhofften Urlaub, noch bekommen sie das gezahlte Geld zurück“, warnt Iwona Husemann, Expertin für Reiserecht der Verbraucherzentrale NRW. Worauf Verbraucher bei verlockend günstigen Urlaubsangeboten achten sollten und wie sie sich vor Betrug schützen können, hat die Verbraucherzentrale NRW für Clever reisen! zusammengefasst.

Vorsicht bei Tiefstpreisen und Vorkasse

Ähnlich wie bei Fake-Shops sind auffallend günstige Preise auch auf dem Reisemarkt oft ein Warnsignal. Häufig bewerben Betrüger die Schnäppchen dann mit einer sehr kurzen Angebotsdauer, um Verbraucher zu einem schnellen Zuschlag zu verleiten. Gerade bei Angeboten, die in sozialen Netzwerken kursieren, ist Vorsicht geboten. Diese führen häufig zu gefälschten Buchungsseiten, die teilweise sogar denen renommierter Anbieter ähneln. Auch bei Angeboten, deren Abwicklung über Messenger wie WhatsApp oder Viber geschieht, sollten Verbraucher Abstand nehmen. Was unseriöse Anbieter in der Regel gemein haben: Sie verlangen den gesamten Reisepreis im Voraus. Erlaubt ist jedoch nur eine Anzahlung von maximal 20 Prozent und auch nur dann, wenn der Reiseveranstalter einen Reisesicherungsschein ausstellt. Die Restsumme muss dann frühestens 30 Tage vor Reiseantritt gezahlt werden.

Vorab über Anbieter und Angebot informieren

Handelt es sich um einen neuen oder unbekannten Anbieter, sollten Verbraucher diesen und das Reiseangebot zunächst kritisch prüfen. Ein Anhaltspunkt ist das Impressum. Fehlt dieses komplett, ist von einem unseriösen Anbieter auszugehen. Für Fluggesellschaften gibt es darüber hinaus ein Register vom Luftfahrtbundesamt mit allen genehmigten Flugunternehmen. Orientierung können auch Bewertungen im Internet bieten. Hier ist allerdings vor allem mit positiven Bewertungen vorsichtig umzugehen, da diese leicht gefälscht werden können. Zusätzlich können auch verbreitete Gütesiegel bei der Anbieterprüfung helfen: Führt ein Klick auf das Siegel direkt zum Aussteller, ist von einem seriösen Anbieter auszugehen. Was das Reiseangebot selbst angeht, kann eine vorherige Recherche vor bösen Überraschungen vor Ort schützen. Um herauszufinden, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der beworbene Pool vorhanden ist oder generell die Angaben mit den Werbefotos übereinstimmen, helfen zum Beispiel Satellitenaufnahmen. Bei Privatunterkünften sollten gerade sehr professionell anmutende Fotos Verbraucher aufhorchen lassen.

Fake-Reise gebucht – Was tun?

Sobald Verbraucher feststellen, einem Urlaubs-Fake aufgesessen zu sein, sollten sie schnellstmöglich versuchen, die Zahlung durch ihre Bank, Kreditkartenfirma oder ihren Zahlungsdienstleister wie PayPal zu stoppen oder zurückzuholen. Belege und Nachrichten rund um die Buchung und Bezahlung sollten zu Dokumentationszwecken aufgehoben werden. Darüber hinaus sollten Betroffene Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei stellen. Wer unsicher ist, kann sich auch bei den Verbraucherzentralen vor Ort Rat einholen.

Weiterführende Infos und Links:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Bild: pixabay/alexas