Test & Rat

Reiseveranstalter: Noch zu Hause und schon Ärger – wenn die gebuchte Reise teurer wird

Das Pauschalreiserecht sieht europaweit unter bestimmten Bedingungen vor, dass der Veranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % anheben kann.

Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel enthält, der Reisende vor Vertragsabschluss mittels Formblattes darüber informiert wurde, dass diese Klausel nicht nur eine Anhebung, sondern auch eine Senkung des Reisepreises vorsieht, die Preiserhöhung mindestens 21 Tage vor der Abreise mitgeteilt wird, transparent gemacht wird, wie der neue Preis sich berechnet, und die Kosten für Sprit und Kerosin, Hafen- bzw. Flughafengebühren gestiegen sind, oder sich die Wechselkurse geändert haben.

Andere Kostensteigerungen dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden. Schwammige Klauseln, mit denen Reiseveranstalter Zuschläge auf ihre Kunden abwälzen wollten, wurden bereits vom Bundesgerichtshof und einigen Oberlandesgerichten gekippt.Waren die Kostensteigerungen allerdings bereits bei der Buchung absehbar oder ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, können Sie die Zahlung verweigern.

Macht der Veranstalter die Übergabe der Reiseunterlagen von der Zahlung des Zuschlags abhängig und möchten Sie Ihren Urlaub nicht aufs Spiel setzen, sollten Sie auf die Gesetzeslage hinweisen und den Mehrpreis unter Vorbehalt zahlen. Umgekehrt ist die Preissteigerung auch ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind. Bei Preissteigerungen von mehr als 8 % muss Sie der Veranstalter informieren und auffordern, dass Sie die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich annehmen oder vom Vertrag zurücktreten Äußern Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Reagieren Sie also auf jeden Fall rechtzeitig, falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten.

Weitere Infos gibt das Europäische Verbraucherzentrum, www.evz.de. Hier kann auch eine kostenlose Online-Broschüre zu diesem Thema heruntergeladen werden.

Zusatzkosten bei Flügen: Vor der Buchung muss den Reisenden der Flugpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge angegeben werden. Allerdings behelfen sich die Airlines hier oft mit einem Trick: Zusatzleistungen, die früher im Ticketpreis enthalten waren, werden mittlerweile extra berechnet. Beispiele: Check-in am Flughafen (statt Online), Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl, Mahlzeiten.