Test & Rat

Mietwagen, Blechschaden, Panne, Blitzer: Richtiges Verhalten im Urlaub

Auch mit dem besten Mietwagen kann es im Urlaub immer mal eine Panne geben

Ärger im Paradies: Die schönste Zeit des Jahres beginnt, nichts liegt dabei ferner als Stress und Scherereien. Doch wie auch auf den heimischen Straßen, kommt es auch auf Autofahrten in den Ferien ab und an zu Malheurs. Vom Strafzettel über Blitzer bis zum Zusammenstoß – einmal nicht richtig aufgepasst, schon entstehen ärgerliche Folgen. „Clever reisen!“ gibt zusammen mit dem Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars wichtige Tipps, wie sich Reisende bei Unfällen und Missgeschicken mit dem Mietwagen richtig verhalten.

Das „Knöllchen“

Ärgerlich: Urlauberinnen und Urlauber kehren nach einem entspannten Ausflug zum Mietwagen zurück und entdecken einen Zettel an der Windschutzscheibe. Doch in der Regel ist das Verfahren mit fristgerechter, vollständiger Zahlung des genannten Betrags schnell und ohne Zusatzkosten beendet. Für Reisende mit einem Mietwagen gilt es zu beachten, dass bei Strafzetteln meist auch Bearbeitungsgebühren für die Bußgelder anfallen. Die Höhe dieser Gebühr legt der Anbieter im Mietvertrag fest, daher schwankt diese je nach Vermieter. In einigen Fällen liegt die Bearbeitungsgebühr sogar höher als das eigentliche Bußgeld. Also am besten im Voraus checken, wo sich erlaubte Parkbereiche befinden.

Einmal lächeln bitte

Von unterwegs haben Reisende gerne zahlreiche Erinnerungsfotos. Jedoch ungern am Steuer. Auch, wer Bekanntschaft mit einem örtlichen Blitzer macht, kommt um ein Bußgeld oder ein etwaiges Fahrverbot nicht herum. Doch, da die Zulassung des Fahrzeugs auf die Autovermietung läuft, wendet sich die Bußgeldstelle meist zuerst an diese. Der Vermieter leitet dann in der Regel die Daten der Mieterin oder des Mieters direkt an die Bußgeldstelle zur Abwicklung weiter.

Bei einer Autopanne sollte man ruhig bleiben und direkt den Vermieter kontaktieren

Plötzlich Panne

Reifenschaden, Batterieausfall oder ächzende Motorgeräusche. Im Falle einer Autopanne gilt vor allem: Ruhe bewahren. Nach Möglichkeit entfernen Reisende den Wagen umgehend von der Fahrbahn, stellen ein Warndreieck auf und ziehen die Warnweste an. Wichtig: Auf jeden Fall beim Pannenfahrzeug bleiben. Nach dem Sichern der Unfallstelle rufen Mietwagenfahrerinnen und Mietwagenfahrer zunächst den Pannendienst oder den Vermieter an, um sich Instruktionen zum weiteren Vorgehen einzuholen. Die Nummer findet sich im Normalfall im Mietvertrag, den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Wagen. Anschließend überprüft ein Mechaniker vor Ort, ob sich der Fehler sofort beheben lässt. Bei einem größeren Schaden hilft der Abschleppdienst. Im nächsten Schritt benachrichtigen liegengebliebene Reisende bei Pannen den Vermieter vor Ort. Dieser organisiert, falls nötig, einen Ersatzwagen. Bei Rückgabe des beschädigten Wagens an den Vermieter gilt es, einen unterschriebenen Schadensbericht zu erhalten. Hierzu empfiehlt es sich, den Mietvertrag, den Kautionsbeleg und den Nachweis über die Selbstbeteiligung aufzubewahren.

Unfall – Vorgehen, Schuldfrage und Kosten

Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen Urlauber im Falle verletzter Personen zunächst einen Arzt und anschließend die örtliche Polizei und den Autovermieter. Die Polizei erstellt einen Unfallbericht. Dafür gilt es, Beweise zu sichern und Daten auszutauschen. Wichtig hierbei ist die Schuldfrage, die am besten stets die Polizei klärt. Mietwagenfahrer geben auf keinen Fall sofort ein Schuldeingeständnis ab. Tragen sie eine Teilschuld, übernimmt die Versicherung eventuell nicht alle Kosten. Die Übernahme der Unfallkosten hängt von den gebuchten Versicherungspaketen im Mietvertrag des Urlaubsautos ab.

Prinzipiell empfiehlt sich für alle Mietwagen-Interessenten ein möglichst umfangreiches Leistungspaket für den Fall der Fälle. Eine Vollkasko-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung, ein KFZ-Diebstahlschutz sowie eine landesübliche Haftpflichtdeckungssumme von zwei Millionen Euro gelten als Mindestmaß. Eine Rundum-Sorglos-Garantie des Autovermieters, wie z.B. Sunny Cars, deckt zudem weitere Kosten ab. Das Paket enthält beispielsweise die Abschleppkosten, die Unfallbearbeitungsgebühr sowie Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden inklusive Ölwanne und Kupplung. Der Unfallbericht der Polizei und ein Schadensbericht vom Vermieter sind hierbei hilfreiche Dokumente.

In all diesen Fällen gilt: Besser Vorsicht als Nachsicht, um sich unnötigen Ärger und teure Extras im Urlaub zu ersparen.

Mit dem richtigen Versicherungsschutz hat man auch bei Pleiten, Pech und Pannen mit dem Mietwagen immer gut lachen

Bilder: Depositphotos

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