Test & Rat

Sicher in den Last Minute Urlaub – Die besten Reisetipps in Coronazeiten

Wer kurzfristig eine Reise ins Ausland plant, sollte einige wichtige Dinge beachten. Informieren Sie sich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. Verboten ist die Reise in Staaten mit Reisewarnung nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen.

1. Eine Pauschalreise hat Vorteile. Denn hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen.

Sie haben beispielsweise bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren, z. B. bei einer Verschärfung der Corona-Pandemie. Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informieren Sie sich aber über Gutscheinregelungen im Urlaubsland.

2. Wenn Sie eine Individualreise buchen (nur Hotel, Ferienwohnung, Flug- oder Bahnfahrt), ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt.

Lesen Sie sich vor der Buchung die Storno-Regelungen und die AGB des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Eventuell kann es sich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.

3. Möchten Sie über ein Online-Buchungsportal buchen, achten Sie darauf, wer im Problemfall Ihr Ansprechpartner ist.

Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter (z. B. Hotel oder Airline) buchen. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.

4. Prüfen Sie über Ihren Versicherungsschutz.

Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird. Reiseveranstalter wie z.B. TUI oder Dertour bieten spezielle Versicherungspakete mit Covid19-Schutzleistungen an.

5. Gibt es Veränderungen und Anpassungen im Hotel?

Bedenken Sie bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es coronabedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese sollten Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.

6. Informieren Sie sich vor der Buchung über die Sicherheitslage und Einreisevorschriften im Urlaubsgebiet:

Mit der Plattform https://reopen.europa.eu/de erhalten Urlauber die Infos, die man benötigt, um Reisen und Urlaub in Europa mit Rücksicht auf die Gesundheit sicher zu planen. Die Infos werden oft aktualisiert und stehen in 24 Sprachen für 30 europäische Länder zur Verfügung. Wichtig sind auch die Infos auf www.auswaertiges-amt.de

Die frei zugängliche „Covid-19 Impact Map“ zeigt, welche Auswirkungen das Coronavirus auf Gesundheit, Sicherheit und Logistik hat. Veröffentlicht wird die Weltkarte von den Reisesicherheitsexperten von International SOS, die sie in ihre Travel Risk Map integrieren. Die Daten werden täglich aktualisiert. Info: www.internationalsos.com/medical-and-security-services/covid-19

Nützlich ist auch die von A3M entwickelte GPS-basierte App „Global Monitoring“. Sie warnt zuverlässig und individuell je nach aktuellem Aufenthaltsort vor einer Vielzahl möglicher Gefahren und Beeinträchtigungen. Erhältlich im App- sowie im Google Play-Store. Für Privatreisende gibt es eine Version (grün) ab 99 Cent für eine Kurzzeit-Nutzung.

7. Können geplante Reisen wegen des Coronavirus kostenlos storniert werden?

Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland ist mit den noch geltenden Reisewarnungen laut Verbraucherzentrale möglich – jedenfalls für die Länder, für die die Reisewarnung weiterhin gilt. Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung gerade vor dem Hintergrund erlassen, dass die Rechtsprechung eine Reisewarnung als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis (früher: “höhere Gewalt”) ansieht.

Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, ist damit nicht in jedem Fall gerechtfertigt.

Falls Sie Ihr Ziel nicht erreichen können, weil es bspw. Einreisebeschränkungen gibt, brauchen Sie nach  Ansicht der Verbraucherzentrale auch einzeln gebuchte Leistungen, wie zum Beispiel Hotels, nicht bezahlen. Zumindest wenn für die Buchung deutsches Recht gilt.

Bei Ärger mit Anbietern können Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden.

Falls Sie eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten können oder wollen, können Sie diese in der Regel bis 7 Tage vor Antritt an Dritte übertragen (gegen Aufpreis).
Können Probleme mit Anbietern aus dem EU-Ausland nicht selbst geklärt werden, hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos weiter.

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