Trotz Corona – Gerichtsprozesse gegen Airlines gehen weiter

Das Amtsgericht Hamburg (Az. 17a C 5/20) hat einen Antrag der Fluggesellschaft Ryanair zurückgewiesen, mit dem die Airline versucht hat, wegen der Corona-Krise ein von EUflight.de geführtes Gerichtsverfahren zur Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung für 90 Tage aussetzen zu lassen.

Ryanair hatte behauptet, man könne das Gerichtsverfahren nicht weiter betreiben, weil das Unternehmen – bedingt durch die Corona-Pandemie – von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten, und der Airline daher eine prozessordnungsgemäße Bearbeitung des Verfahrens „nichtzuzumuten“ sei. Gestützt wurde die Argumentation auf den Beschluss der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentINNen der Länder vom 22. März 2020 über die Corona-Maßnahmen.

In seinem Beschluss vom 25.04.2020 hat das Gericht nun klargestellt, dass die Corona-Pandemie bezogen auf Irland, dem Sitz von Ryanair, keinen Grund für die Aussetzung eines Gerichtsverfahrens darstellt. Voraussetzung für eine Verfahrensaussetzung sei vielmehr, dass eine Partei sich an einem Ort aufhalte, der durch obrigkeitliche Anordnung, durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten sei. Es sei nicht ersichtlich, dass es Ryanair aufgrund der Corona-Pandemie unmöglich wäre, Schriftverkehr mit dem Gericht zu führen oder einen Vertreter in einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht zu entsenden.

„Ryanair lässt nichts unversucht, Entschädigungsforderungen zu ignorieren und Gerichtsverfahren in die Länge zu ziehen“, so Dr. Lars Watermann, Geschäftsführer des Express-Entschädigers EUflight.de. „Und es ist begrüßenswert, dass das Amtsgericht die Corona-Krise als Vorwand für prozesstaktische Verzögerungen auslegt und Ryanair in die Schranken weist.“

Quelle: EUflight.de