Thomas Cook-Pleite: Entschädigungen – Bund schaltet Webseite frei für Erstattung des Reisepreises

Der Bund hat sich nach der Thomas-Cook-Pleite bereiterklärt, die Pauschalreise-Kunden zu entschädigen weil die Insolvenzversicherung nicht ausreichte. Seit heute ist eine Website online, auf der betroffene Urlauber ihre Erstattung des Reisepreises beantragen können.

Da mit dem Thomas-Cook-Konzern gleich mehrere Reiseveranstalter Insolvenz anmeldeten, gibt es für die Ausgleichszahlungen spezielle Websites. Mehr Infos zum “Thomas Cook Bundportal” mit häufig gestellten Fragen und Antworten gibt es auf der Seite des Bundesjustizministeriums: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Entschädigung gibt und es eine freiwillige Ausgleichzahlung ist. Für die freiwillige Entschädigung stellt der Bund 225 Millionen Euro bereit.

Der Bund leistet die Ausgleichszahlungen, da die Insolvenzversicherung von Thomas Cook nur 110 Millionen Euro abdeckte, wovon auch noch die Rückholaktion bezahlt wurde. Der Schaden war aber viel höher, so dass die Kunden nur 17,5 Prozent ihres Reisepreises zurückerhielten.

Weil ein großer Andrang erwartet wird, “kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen”, heißt es auf der Seite des Ministeriums. Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen.