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Fluggastrechte – Unfaire Airlines: Diese Tricks sollten Passagiere kennen

Fluggastrechte - Was Passagiere wissen müssenFür 40 Euro in den Urlaub und zurück – Billigflieger wie Ryanair, Easyjet oder Vueling machen es möglich. Doch der kleine Preis hat seine Tücken. Bei Problemen mit dem Gepäck, Verspätungen oder Annullierungen ist guter Service unbezahlbar.

Oft zeigen Billigflieger genau dann ihr wahres Gesicht: Der Kundenservice ist nicht erreichbar und wenn Reisende Entschädigungen einfordern, werden sie abgewimmelt oder kommentarlos ignoriert. Unter den schwarzen Schafen finden sich allerdings nicht nur Low-Cost-Carrier, sondern auch klassische Linienflieger, berichtet das Fluggastrechteportal Flightright.
Verunsichern: Einige Airlines spicken ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen mit für juristische Laien unverständlichen Klauseln. Mit ihnen versuchte unter anderem Ryanair von Verspätungen und Annullierungen betroffene Kunden davon abzuhalten, sich bei der Einforderung ihrer Entschädigung Hilfe bei Fluggastrechteportalen zu suchen.

In der Regel sind Klauseln dieser Art ungültig. Jeder Reisende kann selbst entscheiden, ob und bei wem er sich bei der Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs Hilfe sucht.

Verstecken: Auch wenn es um den Unternehmenssitz der Airline geht, setzen diese auf die scheinbare Unwissenheit der Reisenden. Ein Beispiel liefert die türkische Fluggesellschaft Onur Air. Sie weist konsequent darauf hin, dass sich ihr Sitz in der Türkei befindet. Die Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung empfindet das Unternehmen daher als unfair und verweigert trotz gültiger Urteile deutscher Gerichte Entschädigungszahlungen.

Die Airline versucht sich mit dieser Taktik vor Zahlungen „zu verstecken”, da eine Vollstreckung europäischer Urteile in der Türkei fast unmöglich ist. Die dortigen Gerichte erkennen die Urteile oft nicht an, sodass zusätzlich sogenannte Anerkennungsverfahren geführt werden müssen – für betroffene Fluggäste eine enorme Hürde im Kampf um ihr Recht. Die Fluggastrechte-Verordnung ist jedoch eindeutig auch für Airlines mit einem Sitz außerhalb der EU gültig, wenn sie Abflüge von europäischen Flughäfen anbietet.

Onur Air und weitere nicht-EU Airlines setzen sich mit ihrer Taktik immer wieder bewusst über geltendes Recht hinweg. Fluggastrechte haben bei diesen Fluglinien scheinbar keine Priorität.

Ignorieren und abwarten: Eine weitere Taktik, die unter anderem von Iberia, Vueling, Aeroflot und Ryanair genutzt wird, ist es, Entschädigungsforderungen komplett zu ignorieren. Dahinter steckt eine simple Logik: Sie hoffen, dass Passagiere irgendwann genervt aufgeben und den Aufwand scheuen, die Airline zu einer Zahlung zu zwingen.

Diese Airlines schwören gerichtliche Auseinandersetzungen geradezu herauf. Dies tun sie auch dann, wenn klar ist, dass der Kunde einen berechtigten Anspruch auf Entschädigungen hat.

Die Sprachbarriere: Juristische Auseinandersetzungen mit ausländischen Fluggesellschaften machen oft Übersetzungen wichtiger Dokumente notwendig. Auch hier hat sich Onur Air in der Vergangenheit negativ hervorgetan. Da Entschädigungszahlungen fast immer gerichtlich eingefordert werden müssen, müssen die erforderlichen Dokumente aufwendig und teuer übersetzt werden. Zu viel Aufwand und Kosten für den einzelnen Verbraucher.

Umgang mit Tricks: Das Wichtigste für Passagiere ist in allen Fällen, dass sie sich ihrer Rechte bewusst sind und sie konsequent verfolgen. Immer wieder schieben Airlines fadenscheinige Begründungen vor, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. In vielen Fällen ist das EU-Recht aber eindeutig auf der Seite der Passagiere. Um im Kampf ums eigene Recht den oft übermächtig erscheinenden Airlines ebenbürtig entgegenzutreten, gibt es neben der Hilfe durch den Rechtsanwalt die Unterstützung von Fluggastrechteportalen.

Sie vertreten betroffene Fluggäste gegen Provision im Rechtsstreit und gehen auch bei schwierigen Fällen oft in die juristische Auseinandersetzung mit der Airline. Kostenlos ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP: Wer von der Airline keine bzw. keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat, kann sich an die SÖP wenden und seine Rechte geltend machen. Internet: www.soep-online.de