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Flug verspätet oder abgesagt? Wie Du bis zu 600 Euro Entschädigung kassierst

Flugentschädigung - Clever reisenSelbst bei Streiks können Passagiere sich nunmehr Hoffnungen auf Ausgleichszahlungen machen. So kommen Passagiere zu ihrem Recht. Es sind eindrucksvolle Zahlen, die das Fluggastrechteportal FairPlane veröffentlichte: In Deutschland wurden alleine in den ersten 5 Monaten dieses Jahres über 13.000 Flüge annulliert.

Zudem waren im selben Zeitraum 3.200 Flüge verspätet. Setzt man die verspäteten Flüge ins Verhältnis zur Flottengröße, waren vor allem die Fluggesellschaften Eurowings, Condor, Tuifly und Lufthansa auffällig häufig verspätet. Besonders chaotisch verlief der Sommer laut Fluggastrechteportal Euclaim allerdings bei Eurowings: Vom 01. Juni bis 15. August hat die Airline fast 1.930 Flüge gestrichen und 449 ihrer Flüge waren verspätet.


Die Hauptleidtragenden dieser katastrophalen Situation waren die Passagiere. Doch dank der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere in solchen Fällen umfassende Rechte. Je nach Einzelfall besteht sogar ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden betragen sie 250 Euro pro Person, wenn die Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometer beträgt.

Auf einer Flugstrecke bis zu 3.500 Kilometer gibt es schon 400 Euro, und 600 Euro, wenn die Flugstrecke länger als 3.500 Kilometer ist. Auf Langstrecken von über 3.500 Kilometern kann sich die Höhe der Ausgleichszahlung halbieren, wenn das Ziel nicht mehr als vier Stunden verspätet erreicht wird. Zudem müssen die Fluglinien für Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft aufkommen

Die EU-Verordnung kommt generell für alle Flüge zur Anwendung, die ab einem Flughafen eines EU-Mitgliedstaats starten. Das Flugziel oder die „Nationalität“ der Airline spielen dabei keinerlei Rolle. Wird der Flug allerdings außerhalb der EU angetreten, gilt die Verordnung nur, wenn das Ziel in einem EU-Mitgliedsstaat liegt und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Wie Sie Ausgleichszahlungen von den Airlines erhalten Wer von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen ist, kann seine Ansprüche in der Regel noch bis zu drei Jahre nach dem Ereignis geltend machen. Im Zweifel erfährt man zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, Fluggastrechteportalen oder den Schlichtungsstellen, ob und welche Ansprüche bestehen. Um die genannten Ausgleichszahlungen zu erhalten, gibt es im Wesentlichen fünf Möglichkeiten.

1. Der Passagier schreibt die Fluggesellschaft selbst an und fordert diese zur Ausgleichszahlung auf. Wichtig ist hierbei, dass die Verspätung nachgewiesen wird (z.B. Foto der Abflugtafel) und wenn möglich auch die Ursache der Annullierung bzw. Verspätung benannt wird. Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale: bei Flugverspätung tinyurl.com/vbz-verspaetung bzw. bei Flugannulierung tinyurl.com/vbz-annulierung.

Sehr hilfreich ist auch das Tool vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V: selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/ (Bild: pixabay)

Mehr Tipps findet ihr in der Clever reisen! 4/18

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