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Recht: Anschlussflug verpasst. Welche Entschädigung Passagieren zusteht

Flugrechte

Bei Flugausfall hat der Passagier je nach Umstand Recht auf Entschädigung

Wer seinen Anschlussflug aufgrund einer vorherigen Flugverspätung verpasst, hat unter Umständen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung und eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Welche Rechte Fluggäste in diesem Fall haben, erklärt das Portal für Fluggast-Entschädigungen AirHelp zusammen mit fliegen-sparen.de

Wenn Fluggäste aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen, ist die ausführende Airline des verspäteten Fluges verantwortlich dafür. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung EG 261 für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten, landen oder von einer Fluglinie mit Sitz in der EU ausgeführt werden.

Anschlussflug verpasst: Entschädigungen bis zu 600 Euro
Die ausführende Airline des Problemfluges muss den betroffenen Passagieren eine Alternativbeförderung ermöglichen, wenn beide Flüge unter der gleichen Buchungsnummer reserviert wurden. Außerdem muss die Airline den Passagieren zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro auszahlen, wenn sie über drei Stunden verspätet am Zielort ankommen.

Kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände als Grund für die Verspätung vorliegen. Dazu zählen unter anderem Streiks, Unwetter und Vulkanausbrüche. Die Kosten für das Flugticket spielen in Bezug auf die Höhe der Entschädigung keine Rolle. Entscheidend ist lediglich die Flugdistanz:

Flugstrecke bis 1500km: 250 Euro
Flugstrecke bis 3500km: 400 Euro
Flugstrecke über 3500km: 600 Euro

Bei einer Strecke mit mehreren Zwischenflügen, wird üblicherweise die Distanz der letzten zwei Teilstrecken in Bezug auf die Entschädigung gezählt.

Umsteigezeiten an Flughäfen: Das muss bei der Buchung beachtet werden
Bei der Buchung von mehreren Flügen muss die individuelle Umsteigezeit an den jeweiligen Flughäfen beachtet werden. Die Umsteigezeit wird von jedem Flughafen selbst vorgegeben und beträgt beispielsweise eine Stunde in Frankfurt am Main, 90 Minuten in Miami und drei Stunden in Peking.

Besonders wichtig sind diese Zeiten für Passagiere, die ihre Verbindungsflüge einzeln, also nicht gemeinsam über eine Airline oder einen Reiseveranstalter, buchen. Wer seinen Flug aufgrund einer zu gering eingeplanten Umsteigezeit zwischen zwei Einzel-Flügen verpasst, hat keinen Anspruch auf eine Alternativbeförderung oder eine Entschädigungszahlung.

Laut airhelp halten die Airlines oftmals die vom Flughafen festgelegten Umsteigezeiten bei Buchungen nicht ein und so kommt es häufiger vor, dass Passagiere ihre Anschlussflüge deshalb verpassen.

Am Flughafen gestrandet: Diese Rechte haben Passagiere
Reisende, die aufgrund dieser Probleme längere Zeit am Flughafen festsitzen, sollten sich die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel zu notieren und keine verbindlichen Angebote der Fluggesellschaften anzunehmen, wenn sie dadurch auf eine spätere Entschädigung verzichten. Außerdem sollten die Betroffenen sämtliche Kassenbons für eventuelle Ausgaben, die aufgrund der Verspätung getätigt wurden, aufbewahren.

Ab einer Verspätung von über zwei Stunden sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen und Betroffenen die Möglichkeit zu bieten zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telexe, Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern

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