Italienische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen gegen Mietwagenfirmen

Europaweit beschweren sich Verbraucher über die Praktiken von Mietwagenfirmen. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat im August erneut eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro gegen zwei Mietwagenfirmen verhängt. Betroffen sind Locauto Rent S.p.A. und Maggiore Rent S.p.A.

Aggressives Verkaufsverhalten gegenüber Kunden
Stein des Anstoßes waren abermals unlautere Mittel mit denen Autovermieter ihre Verbraucher zum Abschluss von Zusatzversicherungen drängten. Bereits Anfang des Jahres verhängte die AGCM wegen aggressivem Verkaufsverhalten gegenüber Kunden eine Strafe von 3,6 Mill. € gegen Goldcar und Firefly.

Vorsicht bei zu hohen Kautionskosten
Speziell bei der Übernahme des Mietwagens stellte die AGCM unlautere Geschäftspraktiken fest. Konkret ging es um die Festsetzung hoher Kautionen, womit das Kreditkartenlimit der Kunden vollständig erschöpft war. Damit versuchten die Autovermieter die Verbraucher gezielt zu beeinflussen. Denn lediglich durch das hinzubuchen von Zusatzversicherungen, konnten die hohen Kautionskosten gemindert werden.

Intransparenz bei Autoübernahme und –rückgabe
Bei Locauto wurden zudem Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Schadensprotokolle festgestellt. Laut AGCM waren diese nicht immer auf dem aktuellen Stand. Für Kunden besteht somit die Gefahr, dass ein Schaden nicht dem eigentlichen Verursacher, sondern einem späteren Mieter zugeordnet und berechnet werden könnte. Zur Website der italienischen Aufsichtsbehörde

Unsere Tipps:
– Machen Sie Fotos vom Mietwagen (außen und innen) bei der Übernahme und Rückgabe.
– Falls Sie in solch eine Situation geraten, dann zahlen Sie nur unter Vorbehalt. Vermerken Sie auf dem Vertrag, dass Sie mit der Zahlung nicht einverstanden sind und das Geld später evtl. zurückfordern. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters und reklamieren Sie schnellstmöglich bei der Unternehmenszentrale.
– Ist Ihre Reklamation nicht erfolgreich, sollten Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen wenden. Verlangen Sie dort die Rückbuchung (Chargeback) des Betrages. Sie haben gute Chancen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Zahlung gedrängt wurden. Ein Verweis auf die Entscheidung der italienischen Aufsichtsbehörde kann hierbei helfen.

Bei Problemen mit Mietwagenfirmen in EU-Ausland, Norwegen oder Island können sich Verbraucher kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden.